Schulprogramm

Erziehungs- und Bildungsziele

Elternhaus und Schule sind in gemeinsamer Verantwortung und vertrauensvoller Zusammenarbeit den grundlegenden Erziehungs- und Bildungszielen verpflichtet, die in den am Leitbild Dietrich Bonhoeffer orientierten „Grundsätzen unseres pädagogischen Selbstverständnisses“ angesprochen werden.
Die Schülerinnen und Schüler des DBG sollen durch unterrichtliche und außerunterrichtliche Inhalte und Maßnahmen zunehmend befähigt werden, ihr Leben und Arbeiten selbstbestimmt in die Hand zu nehmen.

Nach unserem Leitbild setzt die Fähigkeit zur Selbstbestimmung voraus, dass junge Menschen ein Bewusstsein ihrer Verantwortlichkeit gegenüber dem eigenen Leben und der Gesundheit sowie gegenüber ihren Mitmenschen und der Umwelt entwickeln. Die Sexualerziehung trägt dazu bei, in Fragen der Sexualität zunehmend Verantwortung für sich und andere zu übernehmen.

In diesem Entwicklungsprozess ist das Vorbild der Eltern und Lehrer von entscheidender Bedeutung. Die Achtung vor der Würde des Anderen, die Toleranz gegenüber dem Anders-Sein muss vorgelebt werden, Gerechtigkeit und Solidarität müssen erfahrbar sein und werden.

Wenn junge Menschen selbstbestimmtes und verantwortungsbewusstes Handeln lernen sollen, müssen sie sich mit gesellschaftlichen Normen und grundlegenden Regeln des Miteinanders beschäftigen.

Eltern und Lehrkräfte, hier insbesondere die Klassenlehrer, sind gehalten, die Regelungen der Schulordnung sowie die Absprachen pädagogischer und fachlicher Art in einer dem jeweiligen Alter ihrer Schülerinnen und Schüler angemessenen Form zu verdeutlichen und zu begründen.

Schüler, Lehrer und Eltern können und müssen die konsequente Kontrolle und Umsetzung der existierenden, gemeinschaftlich getroffenen Regelungen und Absprachen einfordern.

Im schulischen Bereich findet Erziehung weitgehend in Klassen und Lerngruppen statt. Der einzelne Schüler muss lernen, sich einerseits da zurückzunehmen, wo es im Interesse der Gruppe (also letztlich auch seiner selbst) notwendig ist; andererseits muss er sich in die Gruppe einbringen und gemeinschaftlich getroffene Regelungen akzeptieren. Umgekehrt hat er einen Anspruch an die Gruppe, in seiner Individualität wahrgenommen und respektiert zu werden.

Das Miteinander von Einzelnem und Gruppe wird durch ein positives Sozialklima im Unterricht ermöglicht und geprägt, in dem ein offener (auch kritischer) Austausch zwischen Schülern untereinander sowie Schülern und Lehrern möglich ist.

Klassenleitungsstunden, Wandertage unter Beteiligung der Schülerpaten, gemeinsame Veranstaltungen von Schülern, Eltern und Lehrkräften sowie Klassen- und Kursfahrten bieten gute Möglichkeiten der sozialen Integration und der Entwicklung eines positiven „Wir“-Gefühls. Von daher sollte selbstverständlich sein, dass sich niemand ohne triftige Gründe von solchen Veranstaltungen entpflichtet bzw. von ihnen ausgeschlossen wird.

Die Unterrichtsgestaltung aller Fächer soll sich von der 5. Klasse an am Prinzip methodischer Vielfalt orientieren. Auf diese Weise können die Schülerinnen und Schüler die für ihre Persönlichkeitsentwicklung zentral wichtige Fähigkeit zur Kommunikation in immer neuen unterrichtlichen Situationen erweitern.
Im Unterricht werden die Lehrkräfte die kommunikativen Prozesse einleiten, steuern und ggf. bewertend kommentieren – auch im Hinblick auf die jeweilige Sprachverwendung.

Im Interesse eines guten Sozialklimas müssen die Schülerinnen und Schüler in den für Gruppenprozesse wichtigen außerunterrichtlichen Situationen (z. B. in Pausen) selbst dafür Sorge tragen, dass aggressives und beleidigendes Sprachverhalten unterbleibt.

Auch im Elternhaus kann die Kommunikationsfähigkeit der Kinder und Jugendlichen durch Gespräch und regelmäßigen Gedankenaustausch entscheidend positiv gefördert werden, weil sich die jüngere Generation ernst genommen fühlen will und auch ernst genommen werden muss.

Die Fähigkeit zur situationsadäquaten Kommunikation und die Bereitschaft zum Mit-einander sind wesentliche Voraussetzungen für Teamfähigkeit.

Angesichts der Globalisierung des Wissens und einer ständig steigenden Komplexität der Anforderungen und Problemlagen in Wissenschaft und Wirtschaft wird deutlich, dass Schule heute neben einer soliden Ausbildung in fachlicher und methodischer Hinsicht auch die Fähigkeit vermitteln muss, in Teams arbeitsteilig an komplexen Problemstellungen zu arbeiten.

Von daher müssen Sozialformen des Unterrichtes fester Bestandteil des DBG-Schulprogramms werden, die in besonderer Weise die Teamfähigkeit der Schülerinnen und Schüler fördern. Die Fachschaften und Fachkonferenzen entwickeln und erproben hierzu Formen der Arbeit an ggf. stadtteilbezogenen Projekten und fächerübergreifenden Schlüsselkompetenzen; die Schule führt hierzu jährlich spiralcurricular angelegte Methodentage (s. Profil Methodentage) durch.

Die Entwicklung von Selbstbewusstsein ist ein ganzheitlicher Prozess, der von Anfang an von der Schule unterstützt wird.

Freude an der eigenen Leistung und schulischer Erfolg sind ebenso wichtig für das Selbstbewusstsein wie Anerkennung durch die Gruppe und das soziale Umfeld.

Elternhaus und Schule müssen sich gemeinsam bemühen, das Vertrauen der Schülerinnen und Schüler in die eigene Leistungsfähigkeit zu begründen und aufzubauen. Für diesen Prozess ist ganz wesentlich, dass nach dem jeweiligen Entwicklungsstand der Kinder und Jugendlichen auch tatsächlich Leistbares eingefordert wird; überzogene Anforderungen und Erwartungen wirken demotivierend, Unterforderung kann zu Fehleinschätzung der tatsächlichen Leistungsfähigkeit und zu unerwünschtem Sozialverhalten führen.

Im schwierigen Wechselbezug von Individuum und Gruppe sind die Lehrkräfte als Erzieher in besonderem Maße gehalten, ein psychosoziales Klima zu ermöglichen, in dem sich der einzelne Schüler ernst genommen fühlen und seinerseits die anderen bzw. die Gruppe in ihrer Bedeutung für seine Entwicklung positiv wahrnehmen kann.

Erziehungsauftrag

Der Erziehungsauftrag der Schule ergibt sich aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Grundlage schulischer Erziehung sind die in diesen Rechtsgrundlagen festgeschriebenen Werte, insbesondere die Achtung der Würde des einzelnen Menschen, der Grund- und Menschenrechte sowie die Prinzipien des demokratisch und sozial verfassten Rechtsstaates.

Im Sinne der Grundwerte und im Sinne Dietrich Bonhoeffers gehen wir bei der schulischen Erziehung vom Leitbild eines mündigen, selbstbewussten, eigenverantwortlich und emanzipatorisch handelnden, kritikfähigen, demokratischen Menschen aus – dem mündigen Bürger.
Wir erwarten, dass sich unsere Schülerinnen und Schüler in besonderer Weise mit den Grundwerten unseres Gemeinwesens auseinander setzen und eigene Wertpositionen entwickeln, die ihnen ein am Gemeinwohl orientiertes, staatsbürgerliches, demokratisches Handeln ermöglichen.

Gleichzeitig legen wir besonderen Wert auf mitmenschliches, solidarisches Handeln sowie Offenheit und Toleranz.

Die Bereitschaft und Fähigkeit junger Menschen, sich mit anderen Menschen zu verständigen und mit ihnen zusammenzuarbeiten, sich als handelnde, mündige Bürger konstruktiv und kritisch mit unserer Gesellschaft auseinander zu setzen, wird entscheidend in der Erziehung durch das Elternhaus begründet und gefördert.

Dem häuslichen Dialog, der dem Alter der Kinder und Jugendlichen angemessenen Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen, politischen, kulturellen, wirtschaftlichen und ökologischen Themen und Fragestellungen, kommt für die Erziehung zum mündigen Bürger eine entscheidende Bedeutung zu.

In enger vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Elternhaus wird die Schule sich bemühen, die Voraussetzungen für die Entwicklung demokratischen Handelns aufzugreifen und fortzuentwickeln.

Das Verständnis, das junge Menschen von demokratischen Strukturen gewinnen, ihre Fähigkeit und Bereitschaft, demokratische Spielregeln dauerhaft einzuhalten, sich mit gesellschaftlich relevanten Themen und politischen Prozessen konstruktiv auseinander zu setzen, wird wesentlich mitbedingt durch ihre Erfahrungen im schulischen Alltag.

Von daher muss sich jede Lehrkraft des DBG in wechselnden außerunterrichtlichen Situationen wie auch im Unterricht selbst ihrer besonderen Vorbildfunktion für demokratisches Handeln bewusst sein:

  • Die SV-Verbindungslehrer tragen in besonderer Weise Verantwortung für die Koordination der Arbeit der Schülervertretung (SV). Sie initiieren und begleiten die Aus- und Fortbildung der Schülervertreter, führen Wochenendseminare der SV durch, beraten die Schülersprecher und die Schülervertreter in den schulischen Gremien (insbesondere im Schülerrat und in der Schulkonferenz), vermitteln in Konfliktfällen u.v.a.m.
  • Die SV-Verbindungslehrer sind durch ihre enge Zusammenarbeit mit den Klassen- und Jahrgangsstufensprechern als für demokratisches Schülerhandeln entscheidenden Multiplikatoren von größter Bedeutung für das „demokratische Klima“ am DBG.
  • Die Klassenlehrer und stellvertretenden Klassenlehrer tragen in besonderer Weise Verantwortung für das „Klassenklima“ in ihren Klassen, insbesondere für das soziale Miteinander und die Gesprächskultur ihrer Schüler. Sie stellen (wo erforderlich) gemeinsam mit ihren Klassen Verhaltensregeln auf, führen Klassensprecherwahlen durch, begründen und erläutern die Regelungen und Verfahrensweisen schulischer Mitbestimmung, die Schulordnung sowie die Schulvereinbarungen des DBG und die grundsätzlichen Regelungen aus dem „Fundamentum 1“ dieses Schulprogramms. Im Konfliktfall werden die Klassenlehrer zu vermitteln versuchen, gleichzeitig aber in enger Absprache mit den in ihrer Klassen unterrichtenden Lehrkräften, den Beratungslehrern und der Schulleitung die in den Schulvereinbarungen und in der Allgemeinen Schulordnung festgelegten Verfahrensweisen und Maßnahmen konsequent einfordern und umsetzen.
  • Die Fachlehrer tragen in besonderer Weise Verantwortung für das Gesprächsklima und die Verhaltensweise der von ihnen betreuten Lerngruppen. In enger Absprache mit den in ihren Klassen und Lerngruppen unterrichtenden Lehrkräften unterstützen sie die Arbeit der Klassenlehrer bei der Erziehung ihrer Schüler zu demokratischem Handeln und sozialem Miteinander.

Bereits in der Sekundarstufe I sollen die Schüler im Unterricht aller Fächer im Rahmen eines abgesprochenen Methodenlehrplans „Das Lernen lernen“ Fähigkeiten und Fertigkeiten erwerben, die sie zu lebenslangem Lernen befähigen und motivieren.

Zu den zentral wichtigen Fähigkeiten gehört es,

  • das eigene Arbeiten zielorientiert selbständig zu planen und zu organisieren,
  • Medien systematisch und effizient auf relevante Inhalte hin zu untersuchen,
  • die Aufgabenstellung methodisch adäquat umzusetzen,
  • Arbeitsergebnisse adressatengerecht zu dokumentieren, zusammenzufassen

und ggf. zu präsentieren.

Insbesondere im projektorientierten Arbeiten sollen die Schüler die für beruflichen Erfolg heute unabdingbare Fähigkeit und Bereitschaft erwerben, mit ihren Mitschülern in sinnvoller Arbeitsteilung zusammenzuarbeiten.

Angesichts einer zunehmend komplexen Berufswelt mit immer vielschichtigeren Anforderungsprofilen ist es für Schule heute unerlässlich, den Schülern frühzeitig ein Bewusstsein ihrer Neigungen, Voraussetzungen und Möglichkeiten zu vermitteln, Informationswünsche zu erkennen und aufzugreifen und Angebote zur Berufsfindung vernetzt an sie heranzutragen.

Um diese Zielsetzung zu erreichen, bietet das DBG im Jahrgang EF verpflichtend ein vierzehntägiges Betriebspraktikum und im Jahrgang Q1 die -freiwillige- Teilnahme an einem Dualen Praktikum an. Hinweise hierzu sowie die Angebote des DBG zur Berufsfindung und Berufsvorbereitung sind in der Säule „Berufsorientierung“ dargestellt.