Religion ev.

Das Fach, Lehrpläne und Abitur

Das Fach

Ein wesentliches Ziel des Unterrichts in der Sekundarstufe I ist es, „… die Wirklichkeit in ihren vielfältigen Dimensionen zu erschließen“. Die Richtlinien sehen den unverwechselbaren Beitrag des Religionsunterrichts zur Verwirklichung dieser Zielsetzung „…im Erschließen der religiösen Dimension und in der für die Orientierung an den Grundwerten unverzichtbaren Beschäftigung mit der eigenen Religion und der Auseinandersetzung mit anderen Religionen und Weltanschauungen.“ Im Zentrum des Religionsunterrichts stehen der Dialog und die Auseinandersetzung zwischen Schülerinnen und Schülern und den überlieferten Glaubensinhalten und -erfahrungen. Orientierung in dieser Überlieferung bieten drei „Anker“:

  • Das Doppelgebot der Liebe, wie es Jesus verkündigt hat;
  • Die Unterscheidung von Gesetz und Evangelium bei Paulus und Luther
  • Die Zuordnung von „Gottes Zuspruch der Vergebung“ und „Gottes kräftigem Anspruch      auf unser ganzes Leben“ – festgehalten in der Barmer Theologischen Erklärung.

 Der Evangelische Religionsunterricht soll Schülerinnen und Schülern im reflektierten Bezug zum christlichen Menschenverständnis Hilfen zur Entwicklung und Entfaltung ihrer Persönlichkeit bieten.Sie sollen

  • befähigt werden, das Grundrecht der Glaubens- und Gewisssensfreiheit selbständig inhaltlich auszugestalten;
  • sensibilisiert werden, sich für die schöpfungsgemäße Würde allen Lebens einzutreten;
  • ermutigt werden, sich für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung (Konziliarer Prozess) einzusetzen.